CDU Ortsunion Handorf
#WIRINMÜNSTER

Nutzungsüberlegungen für die Bäderflächen im Stadtteil Münster-Handorf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im November 2005 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass Frei- und Hallenbad im Stadtteil Handorf aus der städtischen Trägerschaft zu entlassen. Das Freibad wurde zwischenzeitlich geschlossen. Für das Hallenbad prüft derzeit eine Bürgerinitiative die Möglichkeiten der Übernahme in eine private Trägerschaft.

Zwischenzeitlich hat der Rat der Stadt Münster weiterhin ein Sanierungsprogramm für die verbleibenden Frei- und Hallenbäder beschlossen. Die CDU Ortsunion Handorf hat diesen Prozess aktiv durch die Veranstaltung von Bürgerversammlungen begleitet.
Zwar hätte sie sich auch eine andere Lösung vorstellen können, aber nach intensiver Beratung hat die CDU den Schließungsprozess notgedrungen akzeptiert, da dass Ziel, die Sanierung der städtischen Finanzen, für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Münster als ein entscheidender Faktor angesehen wurde und wird. In den Beratungen des Rates der Stadt Münster zum "Bäderkonzept" spielte auch die Nachnutzung der Bäder eine Rolle, Beschlüsse wurden aber nach unserem Kenntnisstand noch nicht getroffen.
Gerade mit dieser Nachnutzung hat sich der Vorstand der CDU Handorf intensiv beschäftigt. Diese Gedanken möchten wir Ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, vortragen, verbunden mit der Bitte, diese Überlegungen in die städtischen Prüfungen mit einzubeziehen.

Nach unserer Einschätzung ist es erforderlich, zeitnah Perspektiven zur Nutzung der freiwerdenden Flächen aufzuzeigen. Die Umsetzung kann und sollte auch mit Rücksicht auf das Baugebiet "Drei Eichen" mittelfristig erfolgen.
Dazu sollten die städtebaulichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung der Gesamtflächen der Bäder und der Sportanlage geprüft werden.Die Lage dieser Flächen, eingebunden zu drei Seiten in vorhandene Wohnbebauung sprechen dafür, dieses Areal einer Wohnbebauung zuzuführen.
Die CDU geht davon aus, dass eine auf die Flächen des Frei- und des Hallenbades beschränkte Bebauung für Handorf nicht zielführend ist. Erhebliche Konflikte zwischen den neuen Bewohnern und den Nutzern des Sportzentrums sind vorgezeichnet. Diese Konflikte werden auch trotz kostenträchtiger Lärmschutzmaßnahmen entstehen. Schon die vorhandene Parkplatzsituation wird planerisch nur schwer zu lösen sein und im Nachhinein für Konfliktstoff sorgen. Außerdem wird es dann zukünftig an dieser Stelle keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten für den Sportverein, TSV Handorf geben.

Der große Vorteil des neuen Wohngebietes sind die Lage zum Ortskern und die vorhandenen öffentlichen Strukturen. Kindergarten und Schule sind fußläufig zu erreichen und müssen nicht neu gebaut bzw. geplant werden. Dadurch können erhebliche finanzielle Mittel eingespart werden.

Die integrierte Lage des neuen Wohngebietes bietet sich geradezu für modellhaftes Bauen an. Aus Sicht der CDU könnten Modelle für das Zusammenleben von Senioren und Familien sowie von Alleinerziehenden entwickelt werden.

Südlich der Fläche des Freibades wurde vom Heimatverein das Heimathaus gebaut. Dieses hat sich zwischenzeitlich zu einem Schmuckstück entwickelt und genießt in der Bürgerschaft einen hohen Stellenwert. Bei der Bebauung ist dies unbedingt zu berücksichtigen.

Es wäre wünschenswert, zu überlegen, die Lage zum Juffernbach und zum angrenzenden Heimathaus zu nutzen, einen kleinen Teil als öffentliche Grünfläche vorzusehen. Dies könnte als behutsame Weiterentwicklung des schon jetzt schon vorhandenen Weges entlang des Juffernbachs geschehen.

Es sollte auch berücksichtigt werden, dass bei den Planungen dem Heimatverein eine Chance zu einer späteren angemessenen Erweiterung gegeben werden sollte. Voraussetzung für die Überplanung der gesamten Fläche (einschließlich des Sportzentrums des TSV) ist natürlich, dass für das Sportzentrum ein Ersatzstandort gefunden wird.
Dieser könnte nach Meinung der CDU Handorf östlich der Hobbeltstraße gefunden werden. Hierbei sind stadtstrukturelle und immissionsrechtliche Aspekte natürlich zu berücksichtigen.

Die CDU denkt da z.B. an die geplante Lärmschutzwand, die beim Ausbau der Hobbeltstraße vorgesehen ist. Östlich der Hobbeltstraße befinden sich nach unserem Kenntnisstand auch im Eigentum der Stadt, bzw. der Wohn- und Stadtbau befindliche Grundstücke. Evtl. bietet sich der Bereich nördlich und südlich des Lammerbaches für Überlegungen, einen Ersatzstandort zu finden, an. Bei der Suche nach einem neuen Standort für das Sportzentrum Handorf gehen wir davon aus, dass die Ersatzfläche groß genug ist, um

• eine ausreichende Anzahl von erforderlichen Sportplatzflächen zu berücksichtigen, um insbesondere den Bedarf der Jugendmannschaften abdecken zu können,

• Ersatz für die derzeit provisorisch in Teilen der Kita "Am Juffernbach" untergebrachte Geschäftsstelle und des Vereinsheim geschaffen werden kann und

• Räumlichkeiten für einen angemessenen Sport und Freizeitbereich sowie für derzeit nur eingeschränkt durchzuführende Sportarten vorgesehen werden können.

Zusammenfassend und bzgl. der Finanzierung der vorstehenden Überlegungen, geht die CDU Handorf davon aus, dass bei der Entwicklung des Areals die Frage der "Wertschöpfung" geklärt werden muss. Eine Finanzierung der neuen Sportanlage könnte aus der "Wertschöpfung" der für den Wohnungsbau bereitgestellten Flächen geschehen. So würden keine negativen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Münster entstehen.

Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass eine gleichmäßige Auslastung der in Handorf neu entstehenden Wohnbauflächen zu beachten ist. Wir erwarten selbstverständlich keine "Sprunginvestitionen" (siehe Zeitvorstellung, Seite 1). Möglicherweise wird ein privates Trägerkonzept für das Hallenbad keine dauerhafte Lösung sein. Natürlich werden dann die vorgenannten Überlegungen auch auf den Bereich des Hallenbades und des Parkplatzes ausgedehnt werden müssen.

Ein Abriss des Hallenbades wird dann wahrscheinlich sein. Bevor es allerdings zum Abriss kommt, sollte geprüft werden, ob das Gebäude nicht einer anderen Nutzung für den Freizeit- bzw. Kulturbereich zugeführt werden kann. Bekanntermaßen, hat es in den letzten Jahren im Stadtteil Entwicklungen gegeben, die die Möglichkeiten Veranstaltungen durchzuführen, immer weiter eingeschränkt haben. Im Rahmen dieser Prüfung sind selbstverständlich private Trägerkonzepte /-übernahmen vorrangig einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

für die CDU Ortsunion Handorf Martina Klimek